Grosses Interesse an Themen, die alle betreffen
20.03.2025 Burgdorf, AktuellZu den Themen wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament gibt es stets viele offene Fragen. Diesem Umstand entsprechend blieben am vergangenen Donnerstagabend kaum Plätze frei im grossen Saal des Neumatt-Zentrums in Burgdorf. Organisiert war der Anlass gemeinsam von der Lungenliga Bern, der Rheumaliga Bern und Oberwallis und der Krebsliga Bern.
Verschiedene Tätigkeiten
In einem ersten Schritt informierten die Gesundheitsligen über ihre Tätigkeiten.
Marianne Hühnli, die Co-Geschäftsführerin der Lungenliga Bern, zeigte sich erfreut über das grosse Interesse. Sie stellte kurz die Tätigkeit der Lungenliga Bern vor, dessen Slogan passenderweise «Mehr Luft fürs Leben» lautet. Die Dienstleistungen für Menschen mit Lungen- und Atemwegserkrankungen stehen dabei im Vordergrund. Die Finanzierung der Lungenliga läuft über Leistungsverträge mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Einnahmen aus Kursen und weiteren Angeboten, Mitgliederbeiträgen, Spenden und Legaten.
Anouk Grossmann, Mitglied der Geschäftsleitung der Rheumaliga Bern und Oberwallis informierte über das Tätigkeitsfeld der Rheumaliga. Ihr Auftrag ist die Prävention von Rheuma-Erkrankungen, Beratungen sowie die Unterstützung von Betroffenen und deren Angehörigen. Die Angebote reichen von verschiedenen Kursen, Physio- und Ergotherapien, Vorträgen und Veranstaltungen bis zum Angebot von Gelenkschutz und Hilfsmitteln. Finanzielle Unterstützung stammt aus einem Leistungsvertrag mit dem BSV, Mitgliederbeiträgen, Spenden und Legaten.
Nicole Stutzmann als Geschäftsführerin der Krebsliga Bern informierte über deren Tätigkeitsfeld. «Leben mit und nach Krebs – typische Herausforderungen». Die Krebsliga bietet Beratung und Unterstützung für Betroffene und Nahestehende, begleitet Familien, ermöglicht Austausch in Selbsthilfegruppen und vieles mehr. Sie wird ebenfalls vom BSV unterstützt und viele grosszügige Spenderinnen und Spender tragen zu wichtigen Forschungen für neue lebensrettende Therapien bei.
Alle drei Ligen sind schweizweit tätige gemeinnützige Non-Profit-Organisationen, setzen sich im Gesundheits- und Sozialwesen für die Prävention spezifischer Krankheiten ein, unterstützen Betroffene und machen sich allgemein für die Gesundheitsförderung stark. Informationen finden sich unter www.lungenliga-be.ch, www.rheumaliga.ch, und www.krebsliga.ch.
Warum eine Patientenverfügung?
Nicole Stutzmann informierte eingehend über Sinn und Zweck einer Patientenverfügung (PV). Sie enthält die Selbstbestimmung eines Menschen für die Situation einer möglichen Urteilsunfähigkeit, nach der eine vertretende Person und die Ärzteschaft sich richten kann. Besteht der bewusste Entscheid, keine PV zu erstellen, müssen die Angehörigen entscheiden. Für die Patientenverfügungen sind vorgedruckte Formulare erhältlich. Sie enthalten nebst Personalien und Kontaktdaten auch Informationen zu medizinischen Massnahmen, die Verfügung zu Wünschen für nach dem Tod, Datum und Unterschrift. Der Aufbewahrungsort der Verfügung sollte der vertretenden Person bekannt sein oder sie kann im elektronischen Patientendossier hinterlegt werden.
Notar Andreas Gubler informierte über Vorsorgeauftrag, Ehevertrag und Testament. Der Grund für einen Vorsorgeauftrag ist die eigene Urteilsunfähigkeit, die jeden Menschen, unabhängig vom Alter, durch Unfall oder Krankheit treffen kann. Der Redner betonte die Wichtigkeit, dieses Dokument zu erstellen. Es muss von A bis Z von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Ist es nicht handschriftlich, muss es vom Notar beurkundet werden. Es ist wichtig, dass die vertretenden Personen informiert sind und das Dokument auffindbar ist. Tritt der Fall der Urteilsunfähigkeit ein, muss das Original des Vorsorgeauftrags der KESB zur Verifizierung vorgelegt werden. Ist kein selbstverfasstes Dokument vorhanden, wird im genannten Fall von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Vertretung bestimmt. Mustervorlagen sind bei Beratungsstellen, bei Pro Senectute oder dem Roten Kreuz erhältlich.
Im Weiteren informierte Andreas Gubler über jegliche Situationen einer Erbteilung, die des grossen Umfangs wegen hier nicht zusammengefasst werden. Wenn man sich über die gesetzlichen Regelungen einer Erbteilung informieren lassen will, lässt man sich am besten bei einer Notarin oder einem Notar beraten. Sicher ist, dass jede / jeder ein Testament machen kann, alle frei über das Vermögen verfügen kann, vorausgesetzt, sie / er berücksichtigt die gesetzlichen Pflichtvorgaben. Ganz ohne Erben und ohne Verfügung geht der Nachlass an den Staat.
Anschliessend beantworteten Marianne Hühnli, Anouk Grossmann, Nicole Stutzmann und Andreas Gubler gerne die brennendsten Fragen der Anwesenden.Rosmarie Stalder