Herbstanlass des Hauseigentümerverbandes der Regionen Burgdorf und Trachselwald
22.10.2024 Region, AktuellChristoph Käser, Präsident des Hauseigentümerverbandes (HEV) Burgdorf/Trachselwald begrüsste am Montag, 21. Oktober 2024, über hundert interessierte Teilnehmende zu einem Vortragsabend, dem jährlich organisierten Herbstanlass.
Zum Thema «Mantelerlass im Strombereich – neue Chancen für Hauseigentümer?» sprach Beat Ritler. Er ist Geschäftsführer der RESiQ AG und Leiter der Energieberatungsstelle Emmental, die der Kanton Bern und die Regionalkonferenz Emmental ins Leben gerufen haben. Ritler stellte die unabhängige öffentliche Energieberatung vor. Hier erfahren Privatpersonen, Hauseigentümer/innen, Unternehmen, Institutionen und Gemeinden alles, was zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beiträgt. Dazu gehören energetische Sanierungen von Gebäuden, die Installation von zeitgemässen Heizsystemen, Produktionsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien oder die Nutzung von Elektromobilität.
Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung
Der Begriff «Mantelerlass» ist ein Synonym für das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Dieses wurde am 9. Juni 2024 mit einem Ja-Anteil von 68,7 Prozent klar angenommen. Damit wird ein zügiger Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglicht. Durch die zunehmende Elektrifizierung von Autos, Heizungen und Industriebetrieben steigt der Strombedarf trotz Effizienzsteigerung. Mit der sukzessiven Abschaltung von Kernkraftwerken muss diese Lücke anderweitig geschlossen werden.
Für die Umsetzung des Mantelerlasses sind vier Säulen von Bedeutung, nämlich die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Verbesserung der Energieeffizienz, der Zubau erneuerbarer Stromproduktion sowie die Stärkung der Innovation und die Integration in die Netze. Konkret bedeutet das den Ausbau von Wasserkraft, Photovoltaik (PV), Wind und anderen erneuerbaren Energien bis 2050. Während der vergangenen vier Jahre konnte der Zubau von PV-Installationen um 365 Prozent gesteigert werden. Weitere Investitionen sind unabdingbar und nehmen alle in die Pflicht. Das neue Gesetz beinhaltet einige finanzielle Anreize.
Die Revision des Raumplanungsgesetzes soll ab Mitte 2025 in Kraft treten
Durch die Revision des Raumplanungsgesetzes wird die Genehmigung von PV-Anlagen auf Parkplätzen, Fassaden und Freiflächen einfacher. Es gibt vermehrt Subventionen für steile integrierte Dachanlagen und Boni für Fassaden. PV-Investitionen werden durch garantierte minimale Einspeisetarife abgesichert.
Die Eigentümerschaft soll durch eine Eigenverbrauchsoptimierung die Energiekosten senken. Der Investor der PV-Anlage kann beispielsweise die Möglichkeit nutzen, mit einem weiteren Verbraucher eine Gemeinschaft zu bilden. Der Stromverbrauch wird dann über eine private Messinfrastruktur mit einer internen Abrechnung geregelt. Das bringt eine bessere Rendite für den Investor und tiefere Stromkosten für die Mitnutzenden. Den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch nennt man ZEV. Ab 1. Januar 2026 ist sogar eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) mit einem anderen Gebäude möglich, auch wenn dazu eine Nutzung des öffentlichen Netzes nötig ist.
Neue steuerliche Regeln bei Photovoltaikanlagen
«Welche steuerlichen Regeln gelten für Hauseigentümer/innen in Bezug auf Photovoltaikanlagen?» Diese Frage beantwortete Referent Roman Grimm, diplomierter Treuhandexperte und Verwaltungsratspräsident bei der Grimm & Ruchti Treuhand AG. Gemeinsam mit zwei weiteren Partnern leitet er dieses Unternehmen.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt im Kanton Bern eine neue Praxis zur steuerlichen Behandlung von PV- und Solarthermieanlagen. Sie regelt die Investitionen in eine PV-Anlage und die erhaltenen Subventionen. Bisher wurden die gesamten Einkünfte aus den PV-Anlagen besteuert, neu darf der Stromeinkauf vom Ertrag abgezogen werden. Das Nettoeinkommen aus Kleinanlagen (unter 10 Kilowatt-Peak) ist jedoch nicht steuerpflichtig. Neu können auch im Rahmen von Neubauten erstellte PV-Anlagen direkt als Unterhalt geltend gemacht werden. Unterhaltsaufwendungen an bestehenden PV-Anlagen bleiben abziehbar. Bei der steuerlichen Behandlung des Vermögens wurden Indachanlagen im amtlichen Wert berücksichtigt, neu gelten 20 Prozent des Anschaffungswertes als übriges Vermögen. Letzteres gilt auch für Aufdachanlagen.
Grimm referierte zudem über weitere Optimierungsmöglichkeiten bei Steuern betreffend Liegenschaftsunterhalt und Pensionskasseneinkäufe. Zur allgemeinen Freude des Publikums machte der Referent mit den Anwesenden ein Quiz. Er stellte Fragen zu den besprochenen Themen. Die Hälfte des Publikums nahm mit dem Handy daran teil. Dem Sieger überreichte Grimm einen Preis. Doch eigentlich sind alle Besucher/innen des Anlasses Gewinner/innen, denn sie trugen wertvolle Informationen nach Hause.
Im Anschluss an die Herbstveranstaltung offerierte der HEV Burgdorf/Trachselwald einen Apéro.
Helen Käser