Die Umsetzung der kantonalen Steuer­strategie ist auf Kurs

  30.01.2025 Region, Aktuell, Gesellschaft, Politik

Der Kanton Bern will mit seiner Steuerstrategie die generelle Steuerbelas­tung in Richtung Mittelfeld der Kantone senken. Die Umsetzung der Strategie ist auf Kurs: Am 1. Januar 2025 trat auch bei den natürlichen Personen die zweite Senkung der Steueranlage seit 2021 in Kraft. Damit wurden die Steueranlagen der natürlichen und juristischen Personen seit dem Jahr 2021 je zweimal gesenkt: Von 3,06 auf 2,62 bei den juristischen Personen und von 3,06 auf 2,975 bei den natürlichen Personen. Auch die höheren Abzüge sind von Bedeutung: So können Familien im Steuerjahr 2024 im Rahmen der Steuergesetzrevision 2024 für die Kosten der Drittbetreuung von Kindern neu maximal 16 000 Franken pro Kind und Jahr abziehen. Das entspricht einer Zunahme um ein Drittel. Energiebewusste Berner Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wiederum können für ihre Photovoltaik- und Solarthermieanlagen von mehreren steuerlichen Entlastungen profitieren: Investitionen sind neu auch bei Neubauten abzugsfähig und sind wie Solarthermieanlagen nicht mehr Teil des amtlichen Werts bzw. des Eigenmietwerts. Zudem ist der selbst produzierte Strom im Umfang des Eigenbedarfs neu steuerfrei.

Weitere Massnahmen folgen
Im Rahmen der Steuergesetzrevision 2027 will der Kanton die Tarifstufen bei tiefen Einkommen senken und den Abzug für bescheidene Einkommen erhöhen. Auch Ehepaare werden profitieren: Bei der Vermögenssteuer soll die Steuerfreigrenze für gemeinsam veranlagte Personen neu pro Ehepartnerin bzw. Ehepartner gewährt werden und sich damit auf 200 000 Franken verdoppeln.

Innovative Unternehmen profitieren von STAF-Massnahmen
Bereits seit dem Jahr 2020 werden im Rahmen des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) innovative Unternehmen entlastet, die in den Werkplatz Bern investieren und Forschung und Entwicklung vorantreiben. Denn der Kanton Bern setzt die mit dieser Reform eingeführten Massnahmen «Überabzug für Forschung & Entwicklung» und «Patentbox» vollständig um. Damit kann die Gewinnsteuerbelastung für Unternehmen, die ebendiese Massnahmen maximal ausschöpfen, um fast 9 Prozentpunkte auf 12,24 Prozent sinken. «In diesem Bereich konnten wir den steuerlichen Abstand zu anderen Kantonen deutlich verkleinern», so Claudio Fischer, Leiter der Steuerverwaltung des Kantons Bern.
198 Unternehmen machten im Steuerjahr 2020, deren 200 im Steuerjahr 2021 STAF-Ermässigungen geltend. Dies zeigt eine Analyse der kantonalen Steuerverwaltung. 20 (im Jahr 2021: 21) Unternehmen sind frühere Statusgesellschaften (z. B. Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaften) und 178 (im Jahr 2021: 179) ordentlich besteuerte Gesellschaften.

STAF: 8,5 Millionen Franken Mindereinnahmen im Jahr 2021
Noch sind nicht alle dieser Unternehmen definitiv veranlagt. Dennoch zeigen die aktuellen Zahlen für das Steuerjahr 2021, dass sich die entsprechenden Steuererträge im Rahmen der Schätzungen des Regierungsrats entwickelt haben. Dies betonte der Steuerverwalter Claudio Fischer an der Jahresmedienkonferenz der Steuerverwaltung des Kantons Bern: «Der Regierungsrat hatte bei der Kantonssteuer wegen der Umsetzung der STAF-Massnahmen jährliche Mindereinnahmen von 15 Millionen Franken geschätzt. 2021 betrugen sie effektiv 8,5 Millionen Franken.»
Die geltend gemachten Abzüge für die STAF-Massnahmen «Überabzug für Forschung & Entwicklung» und «Patentbox» seien mit 44,5 Millionen Franken im Jahr 2021 leicht geringer als erwartet. Im Vortrag des Geschäfts zuhanden des Grossen Rates ging der Regierungsrat seinerzeit von Abzügen in der Höhe von jährlich 52 Millionen Franken aus. «Hinzu kommt, dass die Kantonssteuererträge dieser 179 Gesellschaften – und der 21 ehemaligen Statusgesellschaften – höher liegen als erwartet», so Claudio Fischer.

AN20: Alle 730 000 Grundstücke sind neu revidiert
Nach dem entsprechenden Grossratsbeschluss startete die Steuerverwaltung des Kantons Bern im Jahr 2020 die allgemeine Neubewertung (AN20) von nicht landwirtschaftlichen Grundstücken. Seit Februar 2024 sind die Bewertungen aller 730 000 Grundstücke revidiert. Damit ist die steuerliche Gleichbehandlung gemäss den gesetzlichen Vorgaben wiederhergestellt. «Zudem erhalten die Gemeinden im Kanton Bern seit 2020 mehr Liegenschaftssteuern», erklärt Claudio Fischer. Anfang 2025 waren bei der AN20 noch 430 von insgesamt fast 13 000 Einsprachen hängig.

zvg


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