Die Kühni AG soll mehr Platz erhalten

  26.03.2025 Lützelflüh, Aktuell, Politik, Wirtschaft

Die Kühni AG aus Ramsei prosperiert und darf auf eine erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren zurückblicken. Entsprechend hegt das auf Holzbau spezialisierte Unternehmen schon seit geraumer Zeit Pläne, seinen bisherigen Standort an der Emmentalstrasse 102 in Ramsei zu vergrössern. Drei potenzielle neue Betriebsstandorte wurden geprüft, mussten allerdings verworfen werden. Nun scheint die Firma fündig geworden zu sein – in unmittelbarer Nähe des jetzigen Firmensitzes. Unter dem Namen «MehrWerk Kühni AG» soll hinter den Gebäuden des bisherigen Standorts auf Emmeseite eine neue Produktionshalle entstehen.
Nach Absprache mit der Gemeinde Lützelflüh wurde die entsprechende Parzelle Nr. 133 von Gemeindeseite wie auch von der Kühni AG als am besten geeignet für den neuen Betriebsstandort eingestuft. Die 2,2 Hektar grosse Fläche, von der aufgrund der vorhandenen ÖV-Erschliessung jedoch nur 1,5 Hektaren genutzt werden können, gehört der Gemeinde Lützelflüh. Der Lützelflüher Gemeinderat hat mit Beschluss vom 12. August 2024 die Aufnahme in das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) 2025 als «Vorranggebiet Arbeiten» beantragt. Dies bildet die Voraussetzung für die Einzonung. Ein Vorprüfungsbericht zum RGSK, in dem der Einzonung im Grundsatz zugestimmt wird, liegt nun vor.

Hornussen soll dem Holzbau weichen
Momentan werden auf besagter Parzelle Nr. 133 fleissig Nousse ins Ries geschlagen und dort abgetan. Denn das Land wird von der Hornussergesellschaft Grünenmatt-Brandis genutzt. Zwischen Gemeinde und Hornussern besteht ein Pachtvertrag. Zurzeit wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und den Grundeigentümern nach einem neuen Standort gesucht.

Raumplanerische Voraussetzungen sind geschaffen
Zusammen mit dem Ortsplaner hat die Gemeinde Lützelflüh nun die ersten raumplanerischen Voraussetzungen für den neuen Betriebsstandort der Kühni AG geschaffen. Als wichtigster Schritt wurde das Gebiet bei der Regionalkonferenz Emmental zur Berücksichtigung als «Vorranggebiet Arbeiten» angemeldet. Die weiteren raumplanerischen Voraussetzungen wurden ebenfalls geprüft und können laut Gemeinde grossmehrheitlich erfüllt werden. Für die gewünschte Einzonung an diesem Standort sind eine Vielzahl von Voraussetzungen zu erfüllen und an Nachweisen zu erbringen. Da das Grundstück im Eigentum der Gemeinde ist und diese für neue Arbeitszonen auch erschliessungspflichtig ist, wurde eine Projektorganisation ins Leben gerufen. An dieser beteiligen sich nebst der Gemeinde die Kühni AG, die c+s ingenieure ag (Erschliessung), die CSD Ingenieure AG (Umwelt und Projektbegleitung) und die georegio ag (Raum- und Ortsplanung).

Unter oder über der Bahn?
Die Erschliessung des potenziellen neuen Standorts der Kühni AG setzt die Querung – ober- oder unterirdisch – der bestehenden Bahngleise voraus. Erste Abklärungen zeigen, dass die Erschliessung der neuen Produktionshalle sehr aufwendig wäre. Für die Erschliessungskosten müssten grundsätzlich die profitierenden Grundeigentümer oder Baurechtsnehmer aufkommen. Dabei können die Kosten jedoch nicht doppelt – für die Kostentragung der Erschliessung und die Verrechnung eines Baurechtszinses für erschlossenes Bauland – übertragen werden. Der Gemeinderat von Lützelflüh nimmt die herausfordernden Voraussetzungen der Erschliessung zur Kenntnis und hat die Arbeitsgruppe der Gemeinde damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kühni AG einen Vorschlag zur Kostenaufteilung auszuarbeiten.

Die nächsten Schritte
Aufgrund der grossen Investitionen in Erschliessung und neue Gebäude ist es für die Kühni AG wichtig, dass die Parzelle im Baurecht genutzt werden kann. Aus Sicht der Arbeitsgruppe ist dies auch für die Gemeinde vorteilhaft, einerseits aufgrund der zeitlich verteilten Einnahmen aus den Baurechtszinsen, andererseits auch im Hinblick auf die Entwicklung nach Ablauf des Baurechts. Mit dem Grundsatzentscheid des Gemeinderats zur Abgabe im Baurecht werden keine Beschlüsse zu einem konkreten Baurechtsvertrag, einem Baurechtszins, einer Laufzeit oder Ähnlichem vorweggenommen. Die Kühni AG andererseits erhält dadurch die nötige Sicherheit, um auf dem vorgesehenen Weg weiterzugehen. Sie wird einen Spezialisten beauftragen für die Herleitung eines Baurechtszinses als Verhandlungsgrundlage. Darauf basierend können dann die konkreten Verhandlungen geführt werden. Die Gemeinde Lützelflüh behält sich vor, weitere Sachverständige beizuziehen.
Sollte die Planung scheitern, werden die bis dahin angefallenen Kosten der Ingenieurleistungen durch die Kühni AG getragen. Für die Kosten der Raum- und Ortsplanung käme die Gemeinde auf.
Die Parzelle Nr. 133 wird aus der aktuellen Ortsplanungsrevision 2020+ ausgeschlossen, sodass zu gegebener Zeit eine separate Zonenplanänderung umgesetzt werden könnte.


Joel Sollberger / zvg


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