Das Ende einer Leidensgeschichte

  15.10.2024 Hasle bei Burgdorf, Aktuell, Gesellschaft, Politik

Die letzte Ortsplanung der Gemeinde Hasle bei Burgdorf stammt aus dem Jahr 2007. Die Ortsplanungskommission machte sich deshalb gemeinsam mit einem Planungsbüro im Jahr 2017 an die Überarbeitung. Das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die umfangreichen Unterlagen wie Zonenplan, Baureglement, Karten über die Gewässerräume, Karten über die Naturgefahren, das Bauinventar und den Erläuterungsbericht am 16. Januar 2020, am 23. Februar 2021 und am 21. April 2022 geprüft. Im März 2023 stimmte die Stimmbevölkerung schliesslich der angepassten ORP mit deutlicher Mehrheit zu.
Nach erfolgreicher Volksabstimmung meldete sich das AGR nach rund fünfmonatiger Beurteilungszeit im September 2023 mit negativem Bescheid bei der Gemeinde: Bei der Festsetzung der Landschaftsschutz- und Schongebiete seien die übergeordneten Vorgaben des regionalen Richtplanes nicht berücksichtigt worden. Die OPR müsse erneut überarbeitet werden. Der Entscheid kam für Gemeindepräsident Raymond Weber (EVP) sehr überraschend. «Es war ein Schock. Gerade weil bei den beiden Vorprüfungen keine Fehler gefunden wurden», erinnert er sich. Damals räumte das AGR Fehler ein und entschuldigte sich für die erneute Verzögerung der revidierten OPR.
«Das AGR entschuldigte sich für den Fehler. Diese Entschuldigung nahmen wir natürlich an, dennoch war die erneute Verzögerung ein grosses Ärgernis», hält Raymond Weber fest. Der Gemeindepräsident verdeutlicht die Auswirkungen der abermaligen Verzögerung am Beispiel des ehemaligen Schulhauses Biembach: «Dieses wurde im Jahr 2019 nach positivem Entscheid der Stimmbevölkerung verkauft. Die neue Eigentümerschaft konnte jedoch seither nicht mit dem Um- und Neubau starten, da dafür zuerst eine Umzonung erforderlich war. Die Umzonung wiederum konnte erst vollzogen werden, wenn die revidierte OPR in Kraft tritt», präzisiert Raymond Weber. Generell habe die Verzögerung zu verschiedenen Leidensgeschichten geführt, meint er weiter. «Eine Leidensgeschichte, die nun nach acht Jahren endlich ein glückliches Ende fand», freut er sich. Das AGR genehmigte am 15. August 2024 die OPR der Gemeinde Hasle bei Burgdorf. Nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist konnte das AGR bestätigen, dass keine Beschwerden eingegangen seien. Mit der Publikation vom 26. September 2024 im Amtsblatt ist die Genehmigung der baurechtlichen Grundordnung veröffentlicht worden. Somit trat die OPR einen Tag nach Publikation am 27. September 2024 in Kraft. Damit ist der Weg in der Gemeinde Hasle bei Burgdorf für Bauprojekte frei. «Viele Bauherren wollten nach der neuen Bauordnung bauen. Wir von der Gemeinde rechnen nun für die nächsten Jahre mit dem Bau von rund 100 zusätzlichen Wohnungen», so Gemeindepräsident Raymond Weber abschliessend.

Joel Sollberger


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